Hühnerhaltung im Quartier

In gewissen Orten auf der Welt werden die Hühner auf dem Balkon gehalten. In der Schweiz sind sie oft auf einem Bauernhof zu Hause. Doch was haben Rassegeflügelzüchter zu beachten, wenn sie Hühner im Quartier halten wollen?
Hier kommt eine Legende.
Autor: Fabian Schenkel

Die Gesetzgebung erlaubt einerseits die hobbymässige Kleintierhaltung in der Landwirtschaftszone nur sehr zurückhaltend. Wer andererseits in der Bauzone ein Grundstück besitzt und seine Tiere in der angrenzenden Landwirtschaftszone in den Freilauf lasse möchte bekommt bereits die ersten Schwierigkeiten. Das Bundesgericht hat entschieden, dass in einem solchen Fall auf der angrenzenden Landwirtschaftszone die Tiere nicht mit einem Maschendrahtzaun vor dem Fuchs geschützt werden dürfen. Wer ein Gebäude in der Landwirtschaftszone besitzt, darf dieses unter Umständen in eine Stallung zur Ausübung des Hobbies umfunktionieren. Einen Neubau hingegen wird nur einem praktizierenden Landwirt bewilligt. Wer seine Stallung in der Wohnzone errichten will, muss wiederum beachten, dass die Fläche der Bauten dem Erweiterungspotenzial der Wohnbaute angerechnet wird.

Hier kommt eine Legende.

Frage: Ist es in der Schweiz erlaubt, in der Wohnzone Rassehühner zu halten?

Das hobbymässige Halten von Hühnern ist zumindest in einer ländlichen Wohngegend in der Regel zonenkonform. Denn das Wohnen in einer dafür bestimmten Zone wird gerade auch dadurch charakterisiert, dass deren Bewohner die Möglichkeit haben, in ihren Gärten verschiedenen Freizeitbeschäftigungen nachzugehen. Die hobbymässige Hühnerhaltung fällt daher – nicht anders als das Halten von Hunden oder das Basteln in einer Hobbywerkstatt – unter den Begriff der Wohnnutzung und ist deshalb zonenkonform. Erst wenn die Tierhaltung gewerblichen Zwecken dient, kann dies in der Wohnzone Probleme geben.

Frage: Gibt das Gesetz oder geben Gerichtsentscheide ein Limit in der Anzahl Tiere, die in einem Wohnquartier gehalten werden dürfen?

Im Interesse der Nachbarschaft darf die Hühnerhaltung nicht ein beliebiges Ausmass annehmen, weil die Haltung von Hühnern und insbesondere von Hähnen naturgemäss zu Immissionen führt. Die Tiere erzeugen durch Gackern und Krähen Lärm und produzieren Mist, der auch bei regelmässiger Abfuhr für eine gewisse Zeit gelagert werden muss. Die Baubehörden können deshalb die maximal zulässige Anzahl der Tiere begrenzen und weitere Massnahmen anordnen, um die Immissionen in Grenzen zu halten. Allerdings ist bei der Haltung von wenigen Hühnern und bei einer guten Pflege in der Regel nicht zu erwarten, dass es zu übermässigen Geruchsimmissionen kommt. Was die Lärmimmissionen betrifft, so ist das Gackern von Hühnern von geringer Intensität. Das Halten von wenigen Hühnern ist deshalb in der Regel unproblematisch.

Hier kommt eine Legende.

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